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Fahrzeugwarnleuchtenverordnung

2022-09-16


Notbeleuchtung hat zwei Zwecke: Erstens, Autofahrer zu warnen

 

Jede dieser Farben oder Farbkombinationen soll den Verkehrsteilnehmern eine bestimmte Warnung übermitteln. Um eine unsachgemäße Verwendung zu vermeiden und um eine mögliche Beeinträchtigung der Bedeutung eines Blinklichts zu vermeiden, ist ihre Verwendung auf bestimmte Fahrzeugtypen und unter bestimmten Umständen beschränkt.


Blaue oder blaue und rote Blaue oder blaue und rote Blinklichter dürfen nur angebracht werden an:

⢠Polizeifahrzeuge.

⢠Krankenwagen

⢠Fahrzeuge der Betriebsfeuerwehr und akkreditierte Fahrzeuge der Landfeuerwehr.

⢠Ein Fahrzeug, das von einem Verkehrskommandanten oder einem von der Regierung ernannten oder angestellten Verkehrsnotdienst verwendet wird.

⢠Fahrzeuge des Rettungsdienstes.

⢠Fahrzeuge, die von einem akkreditierten Rettungsdienst verwendet werden



Gelbes oder gelbes Blinklicht warnt Verkehrsteilnehmer vor einer Behinderung des freien Verkehrsflusses. Haben in der Regel den breitesten Bereich akzeptabler Verwendung in den meisten Kraftfahrzeugvorschriften. Gelbe Lichter gelten normalerweise als Warnlichter, und andere Autofahrer müssen nicht vorgeben oder anhalten.

â¢Baufahrzeuge, technische Rettungswagen

⢠Kommunalfahrzeuge

â¢Landwirtschaftliche Fahrzeuge

â¢Bergbaufahrzeuge

â¢LKW und Anhänger

â¢Nutzfahrzeuge, wie Fuhrpark, Bus, Lieferwagen



Weiß, grün und lila

Keine übliche Farbe, wird für spezielle Fahrzeuge verwendet!