Fahrzeugwarnleuchtenverordnung
Notbeleuchtung hat zwei Zwecke: Erstens, um Autofahrer oder Fußgänger auf die Annäherung eines entgegenkommenden Einsatzfahrzeugs aufmerksam zu machen; und zweitens, um Autofahrer oder Fußgänger vor einem Notfallfahrzeug zu warnen, das auf der Fahrbahn anhält oder in Betrieb ist. Diese Leuchten sind in verschiedenen Farben erhältlich und verwenden unterschiedliche Beleuchtungsarten. Weltweit verwenden Behörden fünf Hauptfarben für die Beleuchtung von Einsatzfahrzeugen.